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Die baulichen Maßnahmen beispielsweise in Gebäuden sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen, in Deutschland geregelt in DIN 4102 und ENV 1992-1-2, über den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten, geregelt in der DIN 18230, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden.

In Deutschland ist es notwendig, je nach Gebäudeklasse Brandschutznachweise durch einen zugelassen Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz erstellen zu lassen. Zudem muss das erstellte Brandschutzkonzept mit den lokalen Behörden abgestimmt werden. Ein Bundesgesetz delegiert die Zuständigkeit in die Landesverantwortung. Die Regelungen sind deshalb von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Seit 2010 bin ich Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz, gelistet bei der Ingenieurkammer Thüringen.

Dipl.-Bauing. (TH) Stephan Kreisel | Scheubengrobsdorfer Straße 34 | 07548 Gera-Scheubengrobsdorf | Tel. 0365.88 20 377 | info@kreisel-gera.de